Gerichtskosten falsch berechnet?

Meine Eltern hatten mich per Erbvertrag zum Erben bestimmt. Später hatte ich den Hof gepachtet. Im Pachtvertrag hatten sie sich keine Hoferbenbestimmung vorbehalten. Nach ihrem Tod hatte ich beim Amtsgericht beantragt, meine Wirtschaftsfähigkeit isoliert festzustellen, um die Kosten für ein Hoffolgezeugnis zu sparen. Das Gericht gab dem Antrag statt, hat die Kosten aber mit dem vierfachen Einheitswert festgesetzt. Ist das richtig?

Nein. Die vom Amtsgericht (Landwirtschaftsgericht) für die Festsetzung des Geschäftswertes herangezogene Vorschrift (§ 48 Gerichts- und Notarkostengesetz) ist in Ihrem Fall nicht anzuwenden. Die Vorschrift (§ 48) bezieht sich nur auf Verfahren „im Zusammenhang mit der Übergabe...