Geldschenkung nur mit Notar?

Ich möchte den Hof auf den Sohn übertragen und meinen zwei Töchtern Geld als Abfindung schenken. Beide sollen unterschreiben, dass sie mit dem Geld abgefunden sind. Damit sind sie einverstanden. Nun sagte mir ein Anwalt, dass diese Vereinbarung notariell beurkundet werden muss. Sonst würde es später als Schenkung angesehen und die Töchter könnten doch noch Abfindung fordern. Stimmt das?

Die Antwort des Anwaltes ist insofern richtig, da es sich um einen bedingten Erbverzicht handelt. Die Erklärung ist nach § 2348 BGB formbedürftig. Falls es sich um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelt, sollten Sie bei einer notariellen Verzichtserklärung klarstellen, ob der Verzicht sich lediglich auf § 12 Höfeordnung (Abfindung der Miterben nach dem Erbfall – bzw. Übertragung – ) bezieht, also auf die Abfindung, die den weichenden Erben bei der Übertragung des Hofes zusteht. Oder ob die...