Aufgrund der gesetzlichen Erbfolge sind Sie und Ihre drei Geschwister Miterben zu je 1/4 des Nachlasses Ihres Vaters geworden. Es besteht eine „Erbengemeinschaft“. Sie hat alles Guthaben und alle Verbindlichkeiten des Vaters geerbt.
Die Bank hat das Konto gesperrt, weil sie nicht wissen kann, wer Ihren Vater beerbt hat. Daher müssen Sie der Bank gegenüber die Erbschaft nachweisen. Am besten erfolgt dies, indem Sie (als Erbengemeinschaft) einen gemeinschaftlichen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen.
Wenden Sie sich an einen Notar, der die nötigen Schritte veranlasst. Das Gericht wird dann den Erbschein erteilen. Damit wird amtlich bestätigt, dass Sie und Ihre Geschwister zu je 1/4 Ihren Vater beerbt haben. Unter Vorlage des Erbscheins wird die Bank das Guthaben auszahlen, wenn Sie als Erbengemeinschaft sich insoweit einig sind.
Allerdings gibt es keine gesetzliche Bestimmung, wonach der Nachweis der Erbenstellung nur durch einen Erbschein erbracht werden könnte. Stattdessen darf die Erbengemeinschaft den Nachweis nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in jeder geeigneten Form führen. Es würde auch reichen, wenn Ihr Vater ein notarielles Testament hinterlassen hätte.
Banken und Sparkassen haben in ihren Geschäftsbedingungen oft geregelt, dass sie die Vorlage eines Erbscheins zum Nachweis des Erbrechts verlangen können. Prüfen Sie, ob das auch bei Ihnen der Fall ist, dann müssen Sie sich danach richten. Einen anderen Nachweis wird die Bank wohl nicht akzeptieren, zumal Ihr Vater kein Testament hinterlassen hat.
Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist Sache der Erbengemeinschaft selbst. Sie müssen versuchen, sich mit Ihren Geschwistern zu einigen. Das sollte gelingen, wenn der wesentliche Nachlass des Vaters aus dem Bankkonto besteht.
(Folge 22-2018)