Gebühr für die Beglaubigung?

Mein Vater will seinen Hof in die Höferolle eintragen lassen. Deshalb ist er mit einem Schreiben zum Notar gegangen. Der Notar hat beglaubigt, dass mein Vater Eigentümer ist. Jetzt fragt der Notar nach dem Einheitswert des Hofes, um seine Gebühr berechnen zu können. Was kann er für eine simple Beglaubigung fordern?

Ihr Vater möchte im Grundbuch den Hofvermerk eintragen lassen. Dazu hat er einen Notar aufgesucht, um seine Unterschrift unter den Antrag für das Amtsgericht beglaubigen zu lassen.

In diesem Zusammenhang darf der Notar nach dem Einheitswert fragen. Für seine Tätigkeit (Beglaubigung einer Unterschrift) steht dem Notar nach Nr. 25100 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) eine Gebühr von 0,2 zu. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der...