Ganz allein in Brandenburg

Ich, 63, bewohne eine Altenteilerwohnung auf dem Hof meines Sohnes in Brandenburg. 1989 sind wir vom Niederrhein umgesiedelt. Inzwischen hat der Sohn den Hof übernommen und mein Ehemann ist verstorben. Wir wohnen in einem kleinen Dorf, wo es fast nur ältere Menschen und keine Vereine gibt. Deshalb möchte ich in meine alte Heimat zurückkehren. Laut Übergabevertrag habe ich freies Wohnen und freie Kost auf dem Hof. Was könnte ich vom Sohn fordern, wenn ich auf das lebenslängliche Wohnrecht verzichte? Im Übergabevertrag ist nichts geregelt.

In der Praxis ist es weit verbreitet, dass im Übergabevertrag die von Ihnen geschilderte Situation nicht geregelt ist (dass ein Altenteiler freiwillig auf seine Ansprüche verzichtet). In vielen Fällen würde ein finanzieller Ausgleich (etwa Aufwendungen, um sich eine gleichwertige Mietwohnung anzuschaffen) die Leistungsfähigkeit des Hofübernehmers überfordern.

Gesetzlich geregelt sind in den meisten Bundesländern die Fälle, dass der oder die Altenteiler (weil das Zusammenleben gestört ist) entweder durch eigenes Verhalten oder durch ein Verhalten des Hofnachfolgers den Hof verlassen muss. Die Länder können bestimmte Regelungen über Altenteilsverträge festlegen. So hat das Land NRW im § 8 des Ausführungsgesetzes zum BGB Folgendes bestimmt:...