Frau und Tochter nicht wirtschafts­fähig?

Ich besitze einen Hof (Höfeordnung), den ich mit dem Nachbarn in einer GbR bewirtschafte. Für den Todesfall habe ich meine Frau als Alleinerbin eingesetzt. Wir haben eine Tochter. Beide, Frau und Tochter, haben keine landwirtschaftliche Ausbildung. Nur mein Neffe ist Landwirt. Könnte er, falls ich sterbe, den Hof fordern?

Richtig ist, dass nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Höfeordnung zum Hoferben nur bestimmt werden kann, wer wirtschaftsfähig ist. Der Hoferbe muss also „nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage sein, den von ihm zu übernehmenden Hof selbstständig ordnungsmäßig zu bewirtschaften“. Jedoch gelten hier zwei Ausnahmen:

  • Bei der Vererbung an den überlebenden Ehegatten wird eine Wirtschaftsfähigkeit nicht gefordert, und
  • eine Vererbung an einen nicht wirtschaftsfähigen...