Flächen unter Kindern aufteilen?

Ich besitze einen Nebenerwerbshof (18 ha, Höfeordnung) und will im Februar 2011 in Rente gehen. Keine unserer drei Töchter will den Hof fortführen. Sie wohnen auswärts, haben sich dort Existenzen aufgebaut. Wir haben alle Kinder und Enkel gleich lieb. Deshalb überlegen wir, die Flächen durch Testament gleichmäßig aufzuteilen und die Hofstelle eventuell später zu verkaufen. Wie können wir dies regeln?

Bei einem Hof im Sinne der Höfeordnung ist es nicht möglich, den Hof durch Testament unter den Kindern aufzuteilen. Liegt ein solcher Hof vor, muss er auf eine Person übertragen oder vererbt werden, nicht auf mehrere. Denn es ist das Ziel der Höfeordnung, dass die Höfe zusammengehalten werden, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten. Die anderen Erben (die weichenden Erben) erhalten eine am Einheitswert bemessene Hofabfindung.

Diese Regelung der Höfeordnung kann...