Erbvertrag ändern?

Mein Vater hat in einem Erb- vertrag bestimmt, dass ich den Hof erbe und er dann an meinen ältesten Sohn übergeht. Wir haben drei Kinder. Jetzt stellt sich heraus, dass unser ältester Sohn eine Krankheit hat. Er wird nicht wirtschaftsfähig sein. Wir halten unsere Tochter für die bessere Hofnachfolgerin, aber auch sie ist erst zehn Jahre alt. Können wir den Vertrag ändern? Was ist, wenn unser Sohn Hoferbe bleibt und im Erbfall nicht wirtschaftsfähig ist?

Im Rahmen eines Erbvertrages ist es möglich, eine „Vor- und Nacherbschaft“ anzuordnen. Der Erblasser kann darin festlegen, dass nach dem Tod Ihres Vaters zunächst Sie den Hof erben, anschließend Ihr ältester Sohn. Diese Erbfolge kann der Erblasser in einem Erbvertrag, aber auch in seinem Testament anordnen.

Eine solche letztwillige Verfügung ist änderbar. Bei einem Erbvertrag müssen Erblasser und Vertragserbe zustimmen, in Ihrem Fall wären das Ihr Vater und Sie selbst. Der Erbvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

Hat der Erblasser die Vor- und Nacherbschaft in seinem Testament angeordnet, das er allein errichtet hat, dann kann er dies...