Erbpachtgrundstück: Verkauf problematisch?

Ich habe 1978 ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück gebaut. Nun möchte ich es aus Altersgründen verkaufen. Der Vertrag hat jetzt noch eine Restlaufzeit von 60 Jahren. Was gilt es zu beachten? Kann ich einfach verkaufen oder hat der Erbpachtgeber immer ein Vorkaufrecht? Falls er es nicht kaufen möchte, wie gehe ich dann vor?

Nach § 1 Erbbaurechtsgesetz kann ein Grundstück in der Weise belastet werden, dass der Berechtigte auf dem Grundstück ein Bauwerk errichten darf. Man nennt dies „Erb­baurecht“ (im Volksmund oft als „Erbpacht“ bezeichnet). Der Grundstückseigentümer ist der „Erbbaurechtsgeber“, derjenige, der das Haus errichtet, der „Erbbaurechtsnehmer“.

Die Einzelheiten des Vertragsverhältnisses ergeben sich aus dem notariellen Erbbaurechtsvertrag. Nach § 2 Erbbaurechtsgesetz gehören zum Inhalt des Erbbaurechts auch Vereinbarungen, über

  • die Errichtung des Bauwerks,
  • die Verpflichtung des Erbbau­berechtigten, das Erbbaurecht (­einschließlich des errichteten Gebäudes) unter bestimmten Voraussetzungen auf den Grundstücks­eigentümer/Erbbaurechtsgeber zu übertragen (sogenannter Heimfall),
  • eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers, das Grundstück an den Erbbauberechtigten zu verkaufen.

Ferner kann zum Gegenstand des Erbbaurechtsvertrags gemacht werden,

  • dass der Erbbauberechtigte zur Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des...