Erben verhindern Durchforstung

Eine Erbengemeinschaft aus fünf Personen besitzt ein Waldgrundstück (6.000 m2). Mir gehören zwei Drittel des Waldes, das letzte Drittel verteilt sich auf vier Verwandte. Die 40-jährigen Fichten müssten dringend durchforstet werden, damit sich der Borkenkäfer nicht ausbreitet. Doch meine Verwandten wollen nicht. Sie lehnen auch mein Kaufangebot ab. Was kann ich tun?

§ 2038 BGB regelt: „Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu. Jeder Miterbe ist den anderen gegenüber verpflichtet, bei Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind; die zur Erhaltung notwendigen Maßregeln kann jeder Miterbe ohne Mitwirkung der anderen treffen.“

Bei Maßnahmen, die eine Erben­gemeinschaft zu entscheiden hat, unterscheidet man zwischen

  • ordnungsgemäßer Verwaltung,
  • außerordentlicher Verwaltung und
  • Notverwaltung.

Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung sind solche, die eine vernünftige, wirtschaftlich denkende Person in der konkreten Lage veranlassen würde. Jeder Miterbe ist verpflichtet,...