Erben Nichten und Neffen alles?

Unsere Schwägerin ist kinderlos verstorben. Per notariellem Testament hat sie alle Immobilien und Ländereien an ihre Nichten und Neffen vermacht. Nun gibt es noch ein Konto mit einem Geldbetrag, was sie nicht erwähnt hat. Wird das Geld auch unter den Nichten und Neffen aufgeteilt oder geht es an die gesetzlichen Erben (Eltern, Geschwister)?

Hier geht es im Kern um die Frage: Wollte Ihre Schwägerin mit der Erbeinsetzung der Nichten und Neffen bezüglich der Grundstücke diese auch bezüglich des Geldbetrages einsetzen?

Denn nicht der Wortlaut des Testamentes allein ist entscheidend. § 2087 BGB bestimmt, dass wenn der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil davon dem Bedachten zugewendet hat, dies als Erbeinsetzung anzusehen ist, auch wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet wurde. Sind dem Bedachten hingegen nur einzelne Gegenstände zugewendet, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass er Erbe sein soll, auch wenn er als Erbe bezeichnet ist.

Das deutsche Erbrecht unterscheidet die Erbeinsetzung und das Vermächtnis. Eine...