Auch nach niederländischem Erbrecht sind die Kinder des Erblassers erb- und pflichtteilsberechtigt. Kommt es zu einer gesetzlichen Erbfolge, erben die Kinder zu gleichen Teilen.
Sind die Kinder enterbt, etwa aufgrund eines Testaments, sind sie – wie in Deutschland – pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt wie in Deutschland die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Nicht pflichtteilsberechtigt sind allerdings die Ehegatten und die Eltern. Dies jedoch betrifft Sie nicht.
Dass das Testament in niederländischer Sprache verfasst ist, führt nicht dazu, dass der Notar in Holland Ihnen das Testament in die deutsche Sprache übersetzen muss. Doch Sie könnten ein Übersetzungsbüro in Deutschland beauftragen oder im Internet recherchieren. Dort finden Sie Übersetzungsprogramme, die Ihnen den Text aus der niederländischen Sprache in die deutsche Sprache übersetzen.