Erbeinsetzung unter welcher Angabe?

Ich besitze Betriebs- und Privatvermögen, habe zwei Töchter. Die ältere soll das Betriebs- und die jüngere das Privatvermögen testamentarisch erben. Erfolgt die Erbein­setzung so, dass die entsprechenden Grundstücke einzeln nach Gemarkung/Flur/Flurstück/Größe aufgelistet werden müssen unter Angabe der jeweiligen Erbin?

Wenn Sie einer Tochter das Betriebsvermögen und der anderen Tochter das Privatvermögen testamentarisch zuwenden möchten, so ist zu beachten, dass Sie Ihre Töchter nur zusammen als Erbinnen einsetzen können. Sie bilden dann eine Erbengemeinschaft.

Sie können in Ihrem Testament aber auch eine Teilungsanordnung verfügen, wobei die eine Tochter die Grundstücke des...