Ob man E-Books vererben kann, hängt von den allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Anbieters ab. Dort steht meistens geschrieben, dass derjenige, der sich ein E-Book herunterlädt, nur ein einfaches Nutzungsrecht erhält, welches er nicht übertragen darf.
Klären Sie ab, ob Ihr Großvater als Besitzer der E-Books auch der Eigentümer ist. Schließt der Anbieter dieses aus, darf Ihr Großvater die E-Books weder vererben, noch verschenken oder verkaufen. Als Erbe müssen Sie die digitale Bibliothek Ihres Großvaters selbst wieder neu aufbauen. Anders sieht es bei gedruckten Büchern aus, die lassen sich bedenkenlos vererben.