Die Geschwister wie am Gewinn beteiligen?

Wir bewirtschaften einen Betrieb mit 270 ha LN, 3000 Mastschweineplätzen und Biogasanlage. Einkommensteuer pro Jahr: rund 100  000 €. Jetzt planen wir die Hofübergabe. Können wir die weichenden Erben für gewisse Zeit etwa im Rahmen einer GbR an der Biogasanlage beteiligen, um so den Gewinn auf mehrere Köpfe zu verteilen? Die Beteiligungen wollen wir als Abfindung nutzen.

Der landwirtschaftliche Betrieb wird unter die Regeln der Höfeordnung fallen. Die Biogasanlage ist dagegen gewerblich; sie ist nicht hofeszugehörig und fällt unter das allgemeine Erbrecht. Wollen Sie im Rahmen der Erbauseinandersetzung den landwirtschaftlichen Betrieb und die Biogasanlage an den Hofnachfolger übertragen, so steht nur bezüglich des Hofes den weichenden Erben eine Abfindung zu. Bei der gewerblichen Biogasanlage ist eine solche lebzeitige Abfindung gesetzlich nicht vorgesehen. Unter Umständen ist es sinnvoll, auch...