Das Wohnrecht wie auslegen?

Mein Onkel und meine Tante (kinderlos) sind verstorben. Sie haben mir ein Wohnhaus vererbt. Per Testament haben sie ihrem langjährigen Mieter und dessen Frau ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht in dem Haus vermacht. Nach dem Tod des Mieters ist seine Frau in ein Pflegeheim gezogen. Ihre Tochter meint nun, sie könne die Wohnung vermieten.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt dies: Eine persönliche Ausübungshinderung bei einem Wohnungsrecht, etwa der Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim, führt grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Wohnungsrechts. In der Praxis sind bei der Vertragsgestaltung daher Regelungen aufzunehmen, was gelten soll, wenn der Berechtigte in ein Heim umzieht.
Der Erblasser, Ihr Onkel, hat dies leider nicht getan. Daher bleibt es bei dem Grundsatz, dass das Wohnungsrecht erst...