Bruder will Hofstelle kaufen

Nach dem Tod meines Vaters (2007) bin ich Erbe unseres Hofes (10 ha) geworden. Ich habe vier Geschwister, die alle abgefunden sind. Ein Bruder möchte nun das bislang vermietete Wohnhaus plus 0,5 ha Weide kaufen. Bis auf die Schwester wollen alle auf ihren Anteil beim Hausverkauf (Nachabfindung) verzichten. Wie ist die Rechtslage? Der Hof ist in der Höfeordnung.

Richtig ist zunächst, dass Ihrer Schwester vom Grunde her ein Nachabfindungsanspruch zusteht. Wird ein Hof oder werden Teile davon innerhalb von 20 Jahren nach dem Erbfall durch den Hoferben veräußert, haben die weichenden Erben Anspruch auf Abfindungsergänzung (Nachabfindung). Dies gilt einerseits für den Verkauf von Grundstücken, andererseits aber auch für die Erzielung nicht landwirtschaftlicher Erlöse, etwa durch Windkraft, Bodenschätze usw.

Wir gehen davon aus, dass Ihre Mutter vorverstorben war, und dass als gesetzliche Erben nur die fünf Kinder vorhanden waren. Deshalb steht jedem Geschwisterteil ein...