Bleibt Wohnrecht bestehen?

Mein Mann hat einen geistig behinderten Bruder, 78, der bei uns auf dem Hof lebt. Laut Übergabevertrag hat er ein lebenslanges Wohnrecht im ersten Stock des Wohnhauses. Jetzt hat sich sein Gesundheitszustand verschlechtert. Auch mein Mann und ich sind angeschlagen. Deshalb wollen wir ihn in einem Altenheim unterbringen. Was geschieht mit dem Wohnrecht? Dürfen wir den ersten Stock für unsere junge Familie umbauen?

Das Wohnungsrecht ist in § 1093 BGB geregelt. Es beinhaltet die Berechtigung, „ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen.“

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erlischt ein Wohnungsrecht nicht dadurch, dass der Berechtigte in ein Pflege- oder Altenheim umzieht. Grundsätzlich bleibt das Wohnungsrecht bestehen, selbst wenn mit einer Rückkehr des Berechtigten nicht zu rechnen ist.

Der Eigentümer darf ohne Gestattung des Berechtigten die Wohnung auch nicht vermieten. Dasselbe gilt umgekehrt: Der Berechtigte darf die Räume ohne Gestattung des Eigentümers nicht...