Beim Erbvertrag wirtschaftsfähig?

Unser Hof ist in der HöfeO, doch alle Flächen sind verpachtet. Ich bin Rentner (65). Im Erbvertrag haben wir meine Frau als Erbin eingesetzt, der Sohn ist Schlusserbe. Unsere Tochter hat Geld als Abfindung erhalten und einen Abfindungs- und Pflichtteilsverzicht unterzeichnet. Beide Kinder üben außerlandwirtschaftliche Berufe aus. Was geschieht, wenn meiner Frau oder mir etwas passiert und unser Sohn (ledig, kinderlos) erbt? Muss der Sohn wirtschaftsfähig sein?

Zu Recht weisen Sie auf die Problematik der Wirtschaftsfähigkeit hin. Sie haben einen Hof im Sinne der Höfeordnung, der nach Höferecht ohne Weiteres auf Ihre Ehefrau vererbt werden kann. Denn bei ihr wird die Wirtschaftsfähigkeit nicht geprüft.
Findet der weitere Erbgang dann jedoch auf Ihre Kinder statt, ist Voraussetzung für eine Erbschaft nach Höfeordnung, dass das Kind wirtschaftsfähig ist. Dazu muss es imstande sein, den konkreten Betrieb...