Bauland für die fünf Geschwister?

Wir besitzen einen Betrieb, der bis auf die Hof- und Gebäudefläche verpachtet ist. Von unseren sechs Kindern soll der älteste Sohn die Hofstelle und das meiste Land erben. Seinen fünf Geschwistern möchten wir eine Ackerfläche, 1 ha, vererben. Sie ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Bebauungsgebiet ausgewiesen. Wie sieht es steuerlich aus?

Für die Abfindung weichender Erben sieht das Gesetz seit 2006 keinen Steuerfreibetrag mehr vor. Übertragen Sie den fünf weichenden Erben Ackerfläche, die später Bauland wird, so liegt eine steuerpflichtige Entnahme aus dem Betrieb vor. Zu versteuern wäre der Verkehrswert (steuerlich: Teilwert) und der Buchwert (in der Regel die achtfache...