Aus der Höferolle?

Meine Eltern möchten ihre Immobilien auf meinen Bruder, meine Schwester und mich übertragen. Als ältester Sohn soll ich den Hof (Flächen verpachtet) bekommen, mein Bruder erhält ein Mietshaus. Unsere geistig behinderte Schwester bezieht Sozialleistungen. Müssen wir den Hof aus der Höferolle nehmen, weil ich kein Landwirt bin? Welche Ansprüche haben die Geschwister? Kann ich die Landwirtschaft auch ohne Hofvermerk wieder aufnehmen?

Im Falle des Bestehens der Hof­eigenschaft können die Geschwister, auch Ihre Schwester, eine Abfindung nach der Hofübertragung verlangen. § 17 Abs. 2 Höfeordnung bestimmt, dass zugunsten der Geschwister davon auszugehen ist, dass mit dem Zeitpunkt der Hofübertragung der Abfindungsanspruch besteht. Diesen Anspruch würde die Sozialbehörde gegen Sie geltend machen.

Da alle Flächen des Hofes verpachtet sind, spricht viel für den Verlust der Hofeigenschaft, obwohl der Hofvermerk noch im Grundbuch steht. Zudem müsste anlässlich der...