Aufs Wohnrecht verzichten?

Mein Mann, 80, und ich haben ein Wohnrecht auf Lebenszeit im Wohnhaus unserer Kinder. Da wir uns nicht mehr an den Kosten der Instandhaltung beteiligen wollen, schlagen die Kinder Folgendes vor: Wir sollen auf das Wohnrecht verzichten und Miete zahlen. Als Ausgleich wollen sie die Reparaturen tragen. Wie sieht es aus, wenn mein Mann ein Pflegefall wird?

Ob Ihre Kinder, denen das Einfamilienhaus gehört, zu einem Beitrag im Pflegefall herangezogen werden könnten, weil Sie und Ihr Ehemann ein lebenslängliches Wohnrecht haben, hängt davon ab, was Sie im Wohnrechtsvertrag geregelt haben. Im Allgemeinen kommt eine Heranziehung nicht in Betracht, wenn das Wohnrecht nicht mehr ausgeübt wird. Dies liegt – falls Ihr Mann als Erster in ein Pflegeheim muss – daran, dass Sie das Wohnrecht ja noch nutzen. Es entsteht also kein Wertvorteil.

Wird das Wohnrecht frei, weil beide Berechtigte dauerhaft im Pflegeheim untergebracht sind (oder einer vorverstorben ist), kann das...