Auf Nießbrauchrecht verzichten?

Ich bin Eigentümerin einer Hofstelle. Meine zwei Schwestern haben je zur Hälfte lebenslänglich Nießbrauch an allen verpachteten Flächen, die zum Hof gehören. Was müssten wir beachten, wenn eine Schwester zu meinen Gunsten auf ihr Recht verzichtet?

Würden ein oder beide Geschwister auf das Nießbrauchsrecht verzichten, hätte das zur Folge, dass Sie in Zukunft die Pachteinnahmen für sich vereinnahmen dürften. Dies stellt – mangels Gegenleistung – eine Schenkung dar. Bedeutung kann das für Sie in zweierlei Hinsicht haben:

  1. Für den Fall, dass Ihre schenkende Schwester pflegebedürftig wird, müssen Sie wissen, dass der Sozialhilfeträger diese Schenkung binnen zehn Jahren widerrufen kann, wenn die zu pflegende Person sozialhilfebedürftig wird. Sie müssten demnach einen Teil der dann von Ihnen erzielten Pachteinnahmen zurückzahlen, als ob etwa Ihre Schwester auf das...