Auf Nachabfindung freiwillig verzichten?

Ich könnte eine Fläche als Baugelände verkaufen. Doch die 20-Jahres-Frist nach der Höfeordnung ist noch nicht abgelaufen. Deshalb möchte ich eine Vereinbarung mit den Geschwistern schließen. Sie sollen etwa 50 % der Mehreinnahmen erhalten. Falls sie sich weigern, werde ich mit dem Verkauf warten, dann bekämen sie nichts. Müssen wir den Verzicht auf Nachabfindung vom Notar beurkunden lassen?

Die von Ihnen geplante Vereinbarung, dass die Geschwister freiwillig auf ihre Nachabfindung verzichten, bedarf der notariellen Beurkundung. Die höferechtlichen Abfindungsansprüche sind Ausfluss des gesetzlichen Erbrechts. Dementsprechend stellt jeder Verzicht auf die Ansprüche aus § 12 Höfeordnung und/oder § 13 Höfeordnung einen...