An die Kinder verkaufen?

Unser Resthof hat ein Wohnhaus und drei Wohnungen. Zudem besitzen meine Frau und ich (58, 63 Jahre) ein Wohnhaus in der Stadt. Beide Anwesen sind etwa 650.000 € wert, aber auch mit 300.000 € belastet. Wir haben einen Sohn und eine Tochter und wollen eine Erbregelung treffen. Meine Tochter aus erster Ehe soll nichts bekommen. Wir könnten alles an die zwei Kinder verkaufen und uns ein Wohnrecht mit Rentenzahlung vorbehalten.

Ein Kaufvertrag liegt vor, wenn Sie etwas übertragen, der Vertragspartner dafür einen Kaufpreis zahlt. Doch Ihre Kinder sollen offensichtlich nicht den vollen Kaufpreis zahlen, sie sollen Ihnen ja auch ein Wohnrecht und eine lebenslange Rente gewähren. Dies ist kein Kaufvertrag, sondern der klassische Inhalt einer Eigentumsübertragung zu Lebzeiten unter Vorbehalt eines Altenteilrechts.

Bei dieser Gestaltung müssen Sie Folgendes bedenken: Ihrer Tochter aus erster Ehe stehen im Falle Ihres Todes Pflichtteilsergänzungsansprüche zu. Dieser Anspruch entspricht der Hälfte der gesetzlichen Erbquote....