Altenteilerhaus vom Hof abtrennen?

Im Frühjahr möchten wir den Hof unserem Sohn übertragen. Das 2005 errichtete Altenteilerhaus, in dem mein Mann und ich leben, wollen wir zurückbehalten. Wir möchten das Grundstück von der Hofparzelle abtrennen, um es eventuell vermieten zu können. Doch das Kreisbauamt lehnt dies ab.

Die Baubehörde hat Ihnen in der Baugenehmigung für das Altenteilerhaus wahrscheinlich in einer Nebenbestimmung oder per Baulast aufgegeben, dass das Haus in Zukunft ausschließlich für den landwirtschaftlichen Betrieb genutzt wird. Damit wollte das Bauamt die privilegierte Nutzung sichern (§ 35 Abs. 1 BauGB).

Wenn Sie jetzt also planen, das Grundstück mit dem Altenteilerhaus vom Hof abzutrennen und das Haus an eine fremde Person zu vermieten, würden Sie gegen die Baugenehmigung verstoßen. Hiergegen könnte das Bauordnungsamt...