Als Hofvorerbin welche Rechte?

Mein Vater ist 1976 verstorben. Er hat mich im Testament als Hofvorerbin und meinen ältesten Sohn als Nacherben eingesetzt. Der Hof ist seit Jahren fremdverpachtet. Auch der Hoferbe arbeitet nicht als Landwirt. Ich habe sieben Kinder. Kann ich dem Hoferben im Testament auferlegen, dass er seinen Geschwistern je 3.000 € als Erbteil zahlt?

Nein, das ist nicht möglich. Ihr ältester Sohn erbt den Hof von Ihrem Vater, nicht von Ihnen. Im Falle der Vor- und Nacherbschaft erben beide, der Vorerbe und der Nacherbe, von der gleichen Person, dem Erblasser. Das ist Ihr Vater. Sie haben den Hof von Ihrem Vater als Vorerbin geerbt, was dazu führt, dass der Hof bei Ihnen eine Art „Sondervermögen“ bildet. Darüber dürfen Sie nicht selbst durch eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) bestimmen, sondern der Erblasser hat bereits angeordnet, wer nach Ihnen diesen...