Als Beamter Hof im Nebenerwerb führen?

Mit meinem Testament habe ich meinen Enkel (30 Jahre alt) als Alleinerben meines Hofes bestimmt. Mein Hof ist in der Höfeordnung. Kann mein Enkel als Beamter (Lehrer an einer Berufsschule) als Hofbesitzer den Hof im Neben­erwerb bewirtschaften?

Wer im öffentlichen Dienst als Beamter tätig ist und einer Neben­tätigkeit nachgehen möchte oder nebenberuflich selbstständig sein möchte, muss verschiedene Vorschriften beachten.

Arbeitszeit und Einkommen: In einem Antrag auf Genehmigung wird der Beamte seine nebenberufliche Tätigkeit bezeichnen müssen, den geplanten zeitlichen Aufwand (pro Woche/pro Monat), gegebenenfalls einen Überblick über seine Auftraggeber bzw. Kunden und seinen voraussichtlichen Gewinn bzw. ein Einkommen aus dieser Nebentätigkeit angeben müssen.

Fünftel-Vermutung beachten: Dabei gilt eine sogenannte Fünftel-Vermutung, die besagt, dass Beamte nicht mehr als 20 % der offiziellen Arbeitszeit nebenher tätig sein dürfen (§ 49 Landesbeamtengesetz, LBG NRW). Bei einer regelmäßigen 40-Stunden-Woche (wobei der Samstag ebenfalls ein Werktag ist) darf also nicht mehr als acht Stunden in der Woche nebenberuflich selbstständig gearbeitet werden. Vorübergehende zeitliche Mehrbelastungen können ausnahmsweise...