Abweichen vom Berliner Testament?

Meine Ehefrau und ich haben ein Berliner Testament gemacht. Danach sollen unsere Kinder nach dem Tode des Längstlebenden bestimmte Grundstücke erben. Ich habe die Flächen mit in die Ehe gebracht. Angenommen, meine Frau verstirbt vor mir, kann ich danach noch die gemeinsam festgelegte Erbregelung ändern?

Sie können die Zuteilung der Grundstücke nach dem Tod Ihrer Ehefrau nur dann ändern, wenn Sie beide dies im Testament bestimmt haben. Ansonsten sind Sie an die Festlegung gebunden.

Ein Ehegattentestament ist ein Testament, in dem Eheleute letztwillige Verfügungen treffen können. Der „Klassiker“ ist das Berliner Testament, in dem sich Eheleute wechselseitig zu Alleinerben einsetzen und dann bestimmen, wer nach dem länger Lebenden den gesamten Nachlass erhalten soll. In der Regel sind dies die Kinder,...