Abfindung: Ist Hoferbe beteiligt?

Laut Höfeordnung wird die Abfindung der weichenden Erben (Kinder) nach dem 1,5-Fachen des Einheitswertes berechnet. Ist dabei der Hoferbe außen vor? Bekommt auch er seinen Anteil?

Ja, der Hoferbe wird bei der Berechnung der Hofabfindungen mitgezählt, wenn er zu den gesetzlichen Erben gehört. Bei Berechnung der Hofabfindung wird als Wert des Hofes nach § 12 Abs. 2 HöfeO grundsätzlich das 1,5-Fache des zuletzt festgesetzten Einheitswertes angenommen. Kommen allerdings besondere Umstände des Einzelfalls, die für den Wert des Hofes von erheblicher Bedeutung sind, im Hofeswert nicht oder ungenügend zum Ausdruck, so können Zuschläge oder Abschläge vorgenommen werden. Zudem werden die Nachlassverbindlichkeiten...