Abfindung für die Geschwister?

Unser Sohn hat unseren Nebenerwerbshof seit 2008 gepachtet. Nun möchte ich den Betrieb auf ihn übertragen. Der Einheitswert beträgt 13.134 €.Wie viel muss der Sohn an seine vier Geschwister als Abfindung zahlen?

Wenn im Grundbuch der Hofvermerk eingetragen ist oder der Wirtschaftswert des Hofes über 10.000 € liegt, ohne dass eine negative Hoferklärung abgegeben wurde, so handelt es sich um einen Hof im Sinne der Höfeordnung. In diesem Fall führt eine Eigentumsübertragung zu Lebzeiten an einen hoferbenberechtigten Abkömmling, etwa den Sohn, dazu, dass „zugunsten der anderen Abkömmlinge der Erbfall hinsichtlich des Hofes als eingetreten“ gilt. Die vier weiteren Kinder haben dann Anspruch auf eine Abfindung nach § 12 Höfeordnung.

Dazu wird der Wert des Hofes mit dem 1,5-fachen Einheitswert angenommen. In Ihrem Fall wären dies 19.701 €. Davon können Sie Schulden zum Zeitpunkt der Hofübergabe abziehen, doch mindestens der „Drittel-Hofeswert“ muss verteilt...