10-Jahres-Frist auch bei Vermietung?

Wir haben ein Haus, das wir unseren beiden Töchtern schenken möchten. Der Rechtsanwalt meinte, das Sozialamt könne auch nach Ablauf von zehn Jahren noch etwas von den Töchtern fordern, wenn sie das Haus nicht selbst nutzen. In Ausgabe 29 steht etwas anderes. Danach könnte das Sozialamt bei den Beschenkten nach Ablauf der Frist nichts mehr holen. Was ist richtig?

Sie beziehen sich auf die Antwort zur Frage „Vermögen durch Abgabe schützen?“ in Folge 29, Seite 9. Die Auskunft Ihres Rechtsanwaltes stimmt nicht.

Im Schenkungsrecht gilt die Besonderheit, dass der Schenker eine Schenkung widerrufen kann, wenn er selbst bedürftig wird und zum Beispiel hohe Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim aufbringen muss (§ 528 BGB). Dieser Widerruf ist aber ausgeschlossen,...