Eis und Schnee: Lohnkürzung?

Ich bin Nebenerwerbslandwirt und arbeite hauptberuflich in einer Metallfabrik. Bis zur Firma fahre ich 30 km mit dem Auto. Wiederholt bin ich witterungsbedingt zu spät am Arbeitsplatz erschienen. Zwar hat unser Chef noch nichts gesagt. Wie aber sieht es rechtlich aus? Muss ich die ausgefallene Zeit nacharbeiten? Kann der Chef den Lohn kürzen?

Die Zahlung des Lohnes ist Gegenleistung für die Erbringung der Arbeitsleistung. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten unter anderem bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit. In diesen Fällen wird der Lohn auch ohne Arbeitsleistung gewährt. Für alle anderen Verhinderungsgründe wird grundsätzlich ohne Erbringung der Arbeitsleistung kein Lohn gewährt.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz regelt § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach hat ein Arbeitnehmer...