Durchlass verstopft

An einer Landstraße ist der Durchlass eines Straßengrabens verstopft. Jetzt staut das Wasser zurück, wodurch unsere angrenzenden Bäume überflutet werden. Es handelt sich um Eschen. Sie können „Staunässe“ nicht vertragen und zeigen bereits großflächige „Vermoosung“. Wer muss den Graben mit dem Durchlass reinigen?

An Straßen gelegene Seitengräben („Straßenseitengräben“) sind kraft gesetzlicher Regelung keine Gewässer im Sinne des Landeswassergesetzes. Daher sind auch die zur Gewässerunterhaltung verpflichteten Wasser- und Bodenverbände für die Gräben nicht zuständig. Die Straßenseitengräben sind vielmehr gemäß § 2 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW Teil des Straßenkörpers und damit Bestandteil einer öffentlichen Straße.

Die Gräben haben die...