Darf Fernsehsender illegale Aufnahmen ausstrahlen?

Leider gibt es immer mehr Stalleinbrüche und illegale Foto- und Videoaufnahmen. Oft strahlen Fernsehsender diese Aufnahmen aus. Stimmt es, dass Fernsehsender das nicht machen dürfen, wenn ein Schild mit dem Hinweis „Aufnahmen aus illegalen Stalleinbrüchen dürfen nicht veröffentlicht werden“ am Stall hängt?

Nein, Ihre Vermutung trifft nicht zu:

  • Das Eindringen in einen Stall ohne die Gestattung des Besitzers ist Hausfriedensbruch. Das ist eine Straftat und verboten. Leider sind die Täter oft nicht zu ermitteln. Stallbesitzer sollten ihre Ställe deshalb ordnungsgemäß verschließen und mit einer Videoanlage überwachen.

  • Auch die Aufnahme von Fotos und Videos ohne die Gestattung des Stallbesitzers ist rechtswidrig. Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild und darf selbst entscheiden, ob von einem selbst oder seinem privaten Anwesen Fotos aufgenommen werden. Es ist sowohl die Aufnahme dieser Fotografien/Videos wie auch das Ausstrahlen ohne Gestattung des Stallbesitzers rechtswidrig. Der Stallbesitzer hat einen Unterlassungsanspruch.

  • Eingeschränkt werden...