Wohnungsbesuch vom Bauamt?

Wir planen einen Anbau am Wohnhaus im Außenbereich. Der Architekt meinte, dass sich das Bauamt vor der Genehmigung eventuell von der jetzigen Wohnsituation überzeugen möchte, etwa wie die Oma untergebracht ist und wie die Räume aufgeteilt sind. Müssen wir die Mitarbeiter des Kreises unangekündigt in unsere Wohnung lassen?

Grundsätzlich kann die Bauaufsichtsbehörde nach § 61 Abs. 6 BauO NW „in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen betreten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt“.

Wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) können Sie den Zugang zu...