Wohnung in Stallgebäude?

Leserfrage: Was muss ich beim Umbau oder Abriss eines Fachwerkgebäudes mit anschließendem Neubau beachten?

Wochenblatt-Leser Björn U. in K. fragt: Ich bewirtschafte einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Pensionspferdehaltung. Jetzt möchte ich ein altes Fachwerkgebäude, das vor 60 Jahren zum Stall umgenutzt wurde, zu Wohnungen umbauen – eventuell als Abriss mit anschließendem Neubau. Was muss ich beachten?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, antwortet: Wir setzen voraus, dass die Umwandlung des alten Hauses in ein Stallgebäude für die Pferdehaltung baurechtlich genehmigt wurde, sodass es sich heute um ein ordnungsgemäß errichtetes Stallgebäude handelt. Dieses dürfen Sie nach dem BauGB umnutzen, ohne die Kubatur (Volumen eines Baukörpers) zu...