Wohnung für Tochter auf dem Hof?

Wir haben unseren Hof an die Tochter verpachtet. Sie hält Mutterkühe im Nebenerwerb. Das Wohnhaus auf dem Betrieb bewohnen meine Ehefrau und ich als Altenteiler. Meine Tochter möchte mit ihrer Familie gerne aus dem nahe gelegenen Wohngebiet auf den Hof zurückziehen und ein neues Haus bauen oder eine Scheune zur Wohnung ausbauen. Das Bauamt sagt aber nein.

Für den Fall, dass Sie auf Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb in ­einem bestehenden Wirtschafts­gebäude eine neue, zusätzliche Wohnung errichten möchten, ist das nach § 35 Abs. 4 Ziffer 4 BauGB möglich, sofern Sie dies zum Beispiel in Ihrer Scheune planen.

Die Rechtslage ist komplizierter, wenn es um einen Neubau für die Tochter geht: Zwar können grundsätzlich auch Nebenerwerbsbetriebe ein Altenteilerhaus errichten, wenn sie hinreichend intensiv ­bewirtschaftet werden, also hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur und darüber hinaus mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.

Begründung für Wohnen auf der Hofstelle

Gegenüber der Baubehörde müssten Sie jedoch argumentieren können, warum das Wohnen auf der Hofstelle erforderlich ist. Also...