Wie viele Wohnungen auf dem Land?

Wie viele Wohneinheiten sind auf einem landwirt­schaftlichen Betrieb erlaubt? Wie viele Wohnungen darf ich auf den anderen (nicht landwirtschaftlichen) Wohnstellen in den Außenbereichen errichten?

Zu den Wohneinheiten auf Höfen und auf anderen Wohnstellen im Außenbereich grundsätzlich Folgendes: Sie müssen unterscheiden zwischen sogenannten pri­vilegierten Wohneinheiten nach § 35 Abs. 1 BauGB; das sind jene Wohnungen, die dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen (dazu gehören Betriebsleiterwohnungen, Altenteilerhäuser und auch Wohnungen für die Mitarbeiter auf dem Betrieb). Bei allen anderen Wohnungen, die nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben,...