Wenn Sie verhindern möchten, dass eine Eigentumsfläche Bauland wird, ist es insbesondere wichtig, die in den formellen Aufstellungsverfahren den Eigentümern zur Verfügung gestellten Stellungnahme- und Einwendemöglichkeiten nicht verstreichen zu lassen.
Stellungnahmemöglichkeit nutzen
In der Regel muss zur Ausweisung von Bauland zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden, sodann der Bebauungsplan. Manchmal geschieht dieses auch gleichzeitig. Beide Pläne sehen vor, dass Grundeigentümer sich in den Verfahren in bestimmten engen Zeiträumen zu Wort melden können. Dies sollten Sie auf jeden Fall tun. Nach Ausweisung von Bauland kann man selbstverständlich als betroffener Grundeigentümer auch ein Rechtsmittel einlegen, die Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan. Voraussetzung ist aber, dass man die vorangegangenen Stellungnahmemöglichkeiten auch genutzt hat.
Unterstützung suchen
Grundsätzlich obliegt die Entscheidung, Bauland auszuweisen, dem Gemeinde- bzw. Stadtrat. Um im Vorfeld eine Ausweisung über Ihre Fläche zu verhindern, ist es deshalb immer hilfreich, die politisch wohlgesonnenen Vertreter anzusprechen und die Belange darzulegen. Dies sollten Sie möglichst zeitnah tun, bevor das Verfahren in Gang gesetzt wird. Im Endeffekt wird es nicht möglich sein, allein eine Baulandausweisung zu verhindern, sie werden immer Allianzen suchen müssen.
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