Weitere Gebühr fürs Telekabel fordern?

Die Telekom hat Trassen durch unsere Flächen verlegt. Ein Erdkabel besteht aus zwei Leerrohren und einem Telekommunikationskabel. Jetzt hat die Telekom Glasfaserkabel in die zwei Leerrohre eingezogen. Im Gestattungsvertrag sind nur die Leerrohre und das Kabel genehmigt worden. Können wir zusätzliche Nutzungsgebühr fordern?

Das ist nicht der Fall. Einschlägig sind die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (§ 76). Danach kann der Eigentümer eines Grundstückes „die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück … insoweit nicht verbieten, als
1. auf dem Grundstück … eine durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage auch die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung einer Telekommunikationslinie genutzt und hierdurch die...