Teurer Blitzschutz für kleinen Stall?

Wir möchten im Außenbereich einen Stall für unsere 45 Mutterkühe bauen. Laut Baugenehmigung ist er mit einem äußeren Blitzschutz und Überspannungsschutz (innerer Blitzschutz) auszustatten. Es geht um einen kleinen Stall mit 7 m Giebelhöhe, der kaum über die naheliegenden Wohnhäuser hinausragt. Hat das Kreisbauamt überzogen?

Ob sich das Bauordnungsamt auf § 17 Abs. 4 Bauordnung (BauO) berufen kann, ist zweifelhaft. Danach besteht die Verpflichtung, Blitzschutzanlagen zu errichten, wenn

  • nach Lage, Bauart und Nutzung Blitzschlag leicht eintreten und
  • zu schweren Folgen führen kann.

Das geplante Stallgebäude befindet sich nicht in einer exponierten Lage und ist auch nur 7 m hoch.

Das Bauordnungsamt wird sich aber auf § 54 BauO NW berufen können. Danach können für bauliche Anlagen besonderer Art und...