Straßenlärm: Neues Wohnhaus?

Wir bewirtschaften unseren Hof (16 ha Acker) im Nebenerwerb. Mein Mann und ich hatten uns 2006 ein Altenteilerhaus gebaut. Meine Schwiegereltern leben im Haupthaus auf 200 m2 mit Wohnrecht auf Lebenszeit. Das Haus wurde 1974 errichtet und steht nah an einer Straße im Außenbereich. Unser Sohn möchte das alte Haus abreißen und ein neues mit mehr Abstand zur Straße errichten und einen Erdwall als Lärmschutz anlegen. Wird er eine Baugenehmigung erhalten?

Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen der Kreis (Bauordnungsamt) den Abbruch des bestehenden Hauses und die Errichtung eines vergleichbar großen Ersatzbaus mit einem größeren Abstand zur Straße genehmigen wird, ist nicht sehr groß. Denn nach § 35 Abs. 4 Ziffer 2 lit b BauGB ist die Voraussetzung für die Neuerrichtung eines Wohnhauses unter anderem, dass „das vorhandene Gebäude Missstände oder Mängel...