Stall umnutzen?

Wir möchten eine kleine Hofstelle mit Wohnhaus, angegliedertem Stall, Geräteschuppen und 1 ha Grünland im Außenbereich kaufen. Das Stallgebäude steht leer. Man könnte es umnutzen und dort eine Wohnung oder zwei einbauen und sie vermieten. Würden wir dafür eine Genehmigung erhalten? Der Hof wird seit 1995 nicht mehr bewirtschaftet.

Eine Baugenehmigung für die Umnutzung bekämen Sie nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB nur dann, wenn es sich bei dem Stall um ein Gebäude im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB handeln würde. Das wäre nur der Fall, wenn das Gebäude einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen würde bzw. bis zur Nutzungsaufgabe gedient hätte und wenn es im Zusammenhang mit der Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebs steht.

Diese Voraussetzungen werden in Ihrem Fall nicht erfüllt, sodass nach dieser Vorschrift eine Genehmigung nicht...