Schweinestall verhindert Baugebiet

Ein Nebenerwerbslandwirt liegt mit seinem kleinen Stall nahe eines geplanten Baugebietes. Schweine mästet er nicht mehr. Die Emissionen liegen knapp über den Grenzwerten. Der Stall hat eine alte Lüftung. Mit einer neuen Lüftung, die 25.000 € kostet und die wir bezahlen wollen, wäre das Problem gelöst. Doch der Nachbar fordert einen zweckungebundenen Ausgleich von 90.000 €.

Sie fragen indirekt, ob eine erteilte Baugenehmigung automatisch ausläuft oder die Genehmigung immer weiter gilt, auch wenn ein Landwirt keine Schweine mehr einstallt. Grundsätzlich gilt: Man muss unterscheiden zwischen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und einer baurechtlichen Genehmigung.

Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, die zum Beispiel ab 1500 Mastschweineplätzen erforderlich sind, gelten längstens für drei Jahre, wenn der Stall nicht mehr betrieben wird. Die baurechtlichen Genehmigungen laufen dagegen unbegrenzt. Das heißt, sie gelten...