Scheune und Halle umnutzen?

Auf unserem Betriebsgrundstück im Außenbereich steht parallel zur Hauptstraße eine Strohscheune. Daneben befindet sich unsere Halle, die wir 2009 zum Einstellen der Maschinen gebaut haben. Wegen Aufgabe der Landwirtschaft möchten wir beide Gebäude umnutzen (Handwerksbetriebe, Wohnwagen). Wie gehen wir am besten vor?

Für die Umnutzung Ihrer landwirtschaftlichen Gebäude, der Strohscheune und Halle, benötigen Sie eine Baugenehmigung, die Sie nach § 63 BauO NW auch als genehmigungsbedürftiges Vorhaben beantragen müssen. Planungsrechtlich sind Ihre Vorhaben grundsätzlich möglich nach § 35 Abs. 4 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB. Aus Kostengründen sollten Sie zunächst eine auf das Planungsrecht beschränkte Bauvoranfrage...