Scheune umnutzen

Ich möchte eine leer stehende landwirtschaftliche Scheune im Außenbereich an Wohnwagen- oder Bootsbesitzer vermieten. Ist eine Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen Gebäudes notwendig? An wen muss ich mich wenden? Welche Folgen hat eine Nutzungsänderung?

Nutzungsänderung: Für eine derzeit leer stehende landwirtschaftliche Scheune im Außenbereich, die zukünftig an Wohnwagen- oder Bootsbesitzer vermietet werden soll, ist eine baurechtliche Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen Gebäudes notwendig. Dabei handelt es sich um einen einfachen Bauantrag, der per Antragsformular an die Bauordnungsbehörde (Gemeinde oder Kreis) zu richten ist. Die baurechtliche Nutzungsänderung entspricht einer Baugenehmigung.

Versicherung: Damit wird eine andere Nutzung erlaubt, was selbstverständlich Auswirkungen auf Versicherungen haben kann. Wir raten Ihnen...