Die Antwort des Bauordnungsamtes ist insofern richtig, da das Gebäude durch den Abriss seinen Bestandsschutz verliert. Als Nebenerwerbslandwirt, der nur eine Fläche von 2,7 ha hofnah bewirtschaftet, können Sie nicht nachweisen, dafür eine derart große Scheune zu benötigen. Möglicherweise haben Sie auch in anderen Gebäuden hinreichend Platz für Maschinen und Gerätschaften, um die 2,7 ha zu bewirtschaften.
Sie sollten daher versuchen, Ihre reparaturbedürftige Scheune zu erhalten und weiter zu nutzen. Wenn Sie in absehbarer Zukunft vielleicht wieder mehr Fläche bewirtschaften und den Bedarf für ein entsprechendes Gebäude nachweisen können, sollten Sie nochmals daran denken, die alte Scheune durch einen Neubau zu ersetzen. Ihre Chance, einen Neubau an gleicher Stelle genehmigt zu bekommen, dürfte dann viel größer sein.
(Folge 8-2019)