Remise auf Rädern als Ersatzbau?

1999 konnte ich eine Hofstelle ohne Fläche kaufen. Danach pachtete ich 5000 m2 Grünland für unsere Pferde. Da ich kein privilegierter Landwirt bin, bekomme ich keine Baugenehmigung für einen Unterstand. Kann ich ohne Genehmigung eine Remise (8 m lang, 6 m breit) auf Rädern bauen und an den alten Stall stellen?

Ein Unterstand, der 8 m lang, 6 m breit ist und etwa 50 m2 Fläche hat, ist auch dann eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage im Sinne von § 2 Abs. 1 BauO NW, wenn er auf Rädern steht, also mobil ist. Er soll ja im Wesentlichen am vorhandenen alten Stall stehen. Insofern greift § 65 Abs. 1 Nr. 4 BauO NW gerade nicht, wonach Gebäude bis 4 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und...