Pflichten wegen Viehunterstand?

Ich halte zehn Rinder ganzjährig auf der Weide. Den alten Viehunterstand möchte ich abreißen und durch einen größeren, offenen Unterstand ersetzen. Diesen darf ich nur ohne Fundamente und betonierten Boden bauen, da ich ihn wieder zurückbauen können muss. Bislang habe ich in Bezug auf die Düngeverordnung nichts zu beachten. Müsste ich das künftig?

Bei dem von Ihnen beschriebenen Unterstand handelt es sich nicht um einen Stall mit dem Zweck, Tiere dort längere Zeit oder dauerhaft zu halten. Die Tiere stehen auf der Weide und können den Unterstand zum Schutz vor Sonne oder Regen nutzen. Die Zeit der...