Pflichten wegen Viehunterstand?
Ich halte zehn Rinder ganzjährig auf der Weide. Den alten Viehunterstand möchte ich abreißen und durch einen größeren, offenen Unterstand ersetzen. Diesen darf ich nur ohne Fundamente und betonierten Boden bauen, da ich ihn wieder zurückbauen können muss. Bislang habe ich in Bezug auf die Düngeverordnung nichts zu beachten. Müsste ich das künftig?